Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
《不扩散武器条约》第四条保证缔约国为和平
发研究、生产和
用
能源
权
;这一权
予以保护。