1.Der Rat geht davon aus, dass sich diese Fortschritte auf der nächsten Tagung des Politischen Komitees und auf dem nächsten Gipfeltreffen der Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung fortsetzen werden.
安理会期望展将在下次政治委员会会议和协定签署国首脑会议上得以持续。
2.Der Rat fordert alle Parteien in Somalia auf, die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen, des Internationales Komitees vom Roten Kreuz sowie der nichtstaatlichen Organisationen uneingeschränkt zu achten und ihm in ganz Somalia uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und freien Zugang zu garantieren.
3.Der Sicherheitsrat anerkennt die Rolle, die den internationalen humanitären Organisationen und den nichtstaatlichen Organisationen bei der Gewährung humanitärer Hilfe und bei der Milderung der Auswirkungen humanitärer Krisen zukommt, und anerkennt ferner das ausdrückliche Mandat des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz auf diesem Gebiet.
4.Der Rat verurteilt die Angriffe auf humanitäres Personal und fordert alle Parteien in Somalia auf, die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen, des Internationales Komitees vom Roten Kreuz sowie der nichtstaatlichen Organisationen uneingeschränkt zu achten und ihm in ganz Somalia uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und freien Zugang zu garantieren.
5.Er verurteilt mit Nachdruck die Angriffe bewaffneter Gruppen auf Zivilpersonen und humanitäre Helfer und fordert alle Somalier auf, die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und der nichtstaatlichen Organisationen voll zu achten sowie ihre uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und ihren sicheren Zugang in ganz Somalia zu garantieren.
6.Unter Betonung der Notwendigkeit vertrauensbildender Maßnahmen fordert der Sicherheitsrat die Parteien auf, alle verbleibenden Kriegsgefangenen bedingungslos und ohne weiteren Verzug unter der Schirmherrschaft des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) freizulassen und zurückzuführen und alle anderen infolge des bewaffneten Konflikts inhaftierten Personen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und dem Abkommen von Algier freizulassen.