2.In Somalia und Sudan werden umfassende Rechtsstaatlichkeits-Programme umgesetzt, um die Kapazitäten von Gerichts-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auszubauen und gleichzeitig Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, den Rechtsweg zu beschreiten.
3.An diesem Tag trat ein Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen9 in Kraft, das a) den Frauen in den Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, Zugang zum Rechtsweg auf internationaler Ebene verschafft, b) den Staaten dabei hilft, ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nachzukommen, indem es ihnen Änderungen ihrer einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahren nahe legt, und c) dem Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau die Möglichkeit einräumt, bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Rechte von Frauen Untersuchungsverfahren einzuleiten.