1.Übt der Ausschuss sein Ermessen aus, so bedeutet das keine Entscheidung über die Zulässigkeit oder in der Sache selbst.
委员会行使酌处权,并不味着已就来文是否予受理或其是非曲直作出决定。
2.Übt der Ausschuss sein Ermessen nach Absatz 1 aus, so bedeutet das keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Mitteilung oder in der Sache selbst.
二. 委员会根据本条第一款行使酌处权,并不味对来文受理性或实质问题作出裁断。
3.Die Verfahrens- und Beweisordnung regelt die Zusammensetzung und Verwaltung des Gerichtshofs, die Zuständigkeit und Zulässigkeit, die Offenlegung, das Prozessverfahren, die Beweisaufnahme und andere wichtige Aspekte des Römischen Statuts.