5.Der Generalsekretär gibt den Mitgliedern der Vereinten Nationen den Beginn einer auf Antrag des Sicherheitsrats einberufenen Sondertagung mindestens vierzehn Tage im Voraus bekannt; bei einer auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder oder nach Zustimmung der Mehrheit zum Antrag eines Mitglieds einberufenen Tagung erfolgt die Bekanntgabe spätestens zehn Tage im Voraus.
经安全理事会请求而召开特别会议时,秘书长至迟应于会议开幕前十四天通知联合国会员国;应会员国过半数的请求或因会员国过半数
任何会员国的请求表示赞同而召开特别会议时,至迟应于会议开幕前十天通知各会员国。