1.Vorbehaltlich Regel 38 kann ein Vertreter eines Teilnehmerstaats der Konferenz jederzeit die Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung beantragen.
在不违反第38条情况下,参加任何国家代表可随时提出暂停或休动。
2.Ein Vertreter eines Teilnehmerstaats der Konferenz kann jederzeit die Vertagung der Aussprache über die zur Verhandlung stehende Frage beantragen.
参加任何国家代表可随时提出暂停辩论讨论中问题动。
3.Außer dem Antragsteller wird nur zwei für die Vertagung sprechenden und zwei ihr widersprechenden Vertretern das Wort erteilt; danach wird der Antrag vorbehaltlich Regel 28 sofort zur Abstimmung gestellt.