1.Aus falschem Stolz hat er unsere Hilfe abgelehnt.
他出于不适当自尊心拒绝了我们帮助。
2.Das hat ergrundlos abgelehnt.
他无缘无故地拒绝了这事。
3.Er hat die Einladung abgelehnt.
他拒绝了邀请。
4.Ergibt sich Stimmengleichheit bei einer Abstimmung, so gilt der Vorschlag oder Antrag als abgelehnt.
如果赞成和反对票数相等,提案或动议应视决。
5.Dieser Antrag wurde abgelehnt.
这项提案拒绝了。
6.Die Forderung wird abgelehnt.
要求决了。
7.Der Antrag ist abgelehnt (worden).
提议已决.
8.Er hat den Plan von vornherein abgelehnt.
(口)他一开始就不赞成这个计划。
9.Das Gesuch wurde wegen unzureichender Begründung abgelehnt.
申请因理由不足拒绝。
10.Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird im Entwurf abgelehnt.
提高增值税在起草阶段都没通过。
11.Er hat es glatt abgelehnt.
他直截了当地拒绝了这件事。
12.Ist ein Vorschlag angenommen oder abgelehnt worden, so kann er nicht erneut behandelt werden, es sei denn, dass die Konferenz dies mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter beschließt.
凡已通过或已遭决提案,除非会议出席并参加表决代表以三分之二多数决定,不得重新审议。
13.Darüber hinaus wurden die vor dem Konflikt in beiden Regionen geltenden Rechtsvorschriften und die vorherrschende Rechtsordnung von wichtigen Gruppen, die als Opfer der Konflikte angesehen werden, in Frage gestellt oder abgelehnt.
此外,在这两个地方都出现了以下情况,即认是冲突受害者主要团体拒绝接受冲突前普遍适用法律和法律系统。
14.Folglich darf ein Ersuchen um Auslieferung oder Rechtshilfe, das auf einer solchen Straftat beruht, nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, dass es sich um eine politische Straftat, um eine mit einer politischen Straftat zusammenhängende oder um eine auf politischen Beweggründen beruhende Straftat handle.
15.Wird die Auslieferung, um die zur Vollstreckung einer Strafe ersucht wird, mit der Begründung abgelehnt, dass der Verfolgte Staatsangehöriger des ersuchten Vertragsstaats ist, so erwägt dieser, sofern sein innerstaatliches Recht dies zulässt und im Einklang mit diesem, auf Verlangen des ersuchenden Staates die nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchenden Staates verhängte Strafe oder Reststrafe selbst zu vollstrecken.
16.Wird die Auslieferung, um die zur Vollstreckung einer Strafe ersucht wird, mit der Begründung abgelehnt, dass die verfolgte Person Staatsangehörige des ersuchten Vertragsstaats ist, so erwägt dieser, sofern sein innerstaatliches Recht dies zulässt und im Einklang mit diesem auf Verlangen des ersuchenden Vertragsstaats, die nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchenden Vertragsstaats verhängte Strafe oder die Reststrafe selbst zu vollstrecken.